Rechtsprechung
BGH, 17.05.2011 - 1 StR 190/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 78 StGB; § 46 StGB; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; Art. 5 EMRK; Art. 7 EMRK
Verhängung der Sicherungswahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4. Mai 2011; Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten (Vorleben; Strafverfolgungsverjährung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung der Sicherungsverwahrung ist eine "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" erforderlich; Erforderlichkeit einer "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Sicherungsverwahrung ist eine "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" erforderlich; Erforderlichkeit einer "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de
Anordnung der Sicherungsverwahrung ist eine "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" erforderlich; Erforderlichkeit einer "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.06.2006 - 1 StR 224/06
Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten
Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 190/11
b) Der Senat schließt auch angesichts der Anzahl und des Gewichts der übrigen Taten aus, dass das Landgericht die in den betreffenden Fällen verhängten Strafen niedriger bemessen hätte, wenn es den Umstand der Verjährung bedacht hätte, zumal auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung - wenn auch mit geringerem Gewicht - berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 StR 224/06). - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 17.05.2011 - 1 StR 190/11
b) Anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a.).